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Kulturelle Förderung

Lehr:Kraft Kurzinfos · 14. April 2026

Informationen zu freiwilligen kulturellen Förderungen durch den Dienstgeber

für Salzburger Pflichtschulen


Das Land Salzburg gewährt Landeslehrpersonen freiwillig eine kulturelle Förderung. Die Bearbeitung und Prüfung aller Ansuchen erfolgt ausschließlich über den Zentralausschuss für Pflichtschullehrerinnen und -lehrer. Nur geprüfte Ansuchen werden von der Bildungsdirektion genehmigt und ausbezahlt.

  • Anspruchsberechtigt: Landeslehrpersonen (inkl. Ruhestand).

  • Förderfähig: kulturelle Veranstaltungen in Salzburg.

  • Förderung: 20 % der Kosten, max. 50 € pro Kalenderjahr.

  • Zentralausschuss prüft Ansuchen, erfasst sie je Lehrperson und übermittelt geprüfte Unterlagen an die Bildungsdirektion.


HIER kannst du die Info-Datei herunterladen!

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